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Garantie Falttüren

Garantiebedingungen für Falttüren


Die Marley Deutschland GmbH gewährt zehn Jahre Garantie auf gekennzeichnete Falttüren. Die Garantieleistungen ergeben sich aus den nachfolgenden Garantiebedingungen:

 

  1. Die Marley Deutschland GmbH garantiert, dass die Falttüren ausschließlich aus hochwertigen Rohstoffen hergestellt sind und strengen Qualitätskontrollen unterliegen. Wir garantieren deshalb, dass die erworbene Falttür mindestens zehn Jahre funktionsfähig bleibt.
  2. Die vorstehende Garantie gilt nur für neu hergestellte Falttüren die von der Marley Deutschland GmbH bzw. von einem autorisierten Händler erworben wurden und zum bestimmungsgemäßen, normalen Gebrauch im häuslichen Wohninnenbereich verwendet werden. Die Garantie setzt einen fachgerechten Einbau entsprechend der mitgelieferten Montageanleitung, sowie eine entsprechende Pflege und Wartung voraus. Die Garantie entfällt bei einer gewerblichen, öffentlichen oder artfremden Nutzung, sowie beim Einbau im Außenbereich. Eigenmächtige Umgestaltungen, technische Veränderungen oder das Aufbringen von Farben, Lacken und ähnlichem, lassen die Garantie ebenfalls entfallen.
  3. Die Garantie umfasst alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Mängel wird die Marley Deutschland GmbH kostenlos nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Die Ersatzlieferung beschränkt sich auf ein baugleiches Produkt oder auf ein Produkt gleicher Preisstufe.
  4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Soweit die von Marley Deutschland GmbH gewährte Garantie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgeht, erstreckt sich die Garantie nicht auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, insbesondere nicht auf die Verpflichtung zum Schadensersatz oder auf die Übernahme der erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeitskosten oder ähnliches.
  5. Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre ab Kaufdatum. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn die Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum und Name des Händlers) zusammen mit dem defekten Produkt vorgelegt wird. Festgestellte Mängel sind unverzüglich gegenüber der Marley Deutschland GmbH, Adolf-Oesterheld-Straße 28, 31515 Wunstorf, zu reklamieren.



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